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Interne Meldestelle einrichten
nach HinSchG – 

mit dem Rundum-Sorglos-Paket von MeldungsSchirm.

Durch die Verabschiedung des HinSchG besteht für alle Betriebe ab 50 Mitarbeitern die Pflicht, eine rechtskonforme interne Meldestelle einzurichten. Viele Unternehmen können die hohen Anforderungen aber gar nicht erfüllen.

MeldungsSchirm übernimmt für Sie die Bereitstellung einer Vertrauensperson und dokumentiert alle Meldungen und deren Historie rechtskonform, lückenlos und revisionssicher – für maximale Transparenz.
– So geht die Einrichtung der internen Meldestelle schnell und kostengünstig.

Alle notwendigen Leistungen aus einer Hand.

  • Bereitstellung aller vom HinSchG geforderten Kontaktkanäle (E-Mail, Telefon, Fax, Brief, Website)
  • Bereitstellung einer Vertrauensperson als zentrale und neutrale, konfliktfreie Kontaktperson, die die Meldungen entgegennimmt und bewertet
  • Lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller Aktivitäten und Nachrichten in unserem innovativen und DSGVO-konformen Tool

Lückenlose Dokumentation und kinderleichte Bedienung

– ein Blick in unser Tool.
Einfache und schnelle Übersicht aller Daten zu einer Meldung
Alle eingehenden und ausgehenden Nachrichten im Blick – mit Erinnerungsfunktion
Erstellen Sie interne Aufgaben und Notizen
und vieles, vieles mehr. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Demo!
Eine Nachrichtenübersicht für alle Kundenkontakte – ob nun per Mail, Telefon, Fax, Brief, oder über das Kontaktformular. Alle vom HinSchG geforderten Kanäle werden unterstützt.
Auf dem Dashboard sehen Sie auf einen Blick, welche Aufgaben anstehen und wie sich Meldungen entwickeln. In dieser Zentrale ist ersichtlich, was aktuell zu tun ist.

Unsere Pakete passend zu Ihren Anforderungen

10% sparen
  • Lückenlose, revisionssichere Dokumentation
  • Einfache Bedienbarkeit mit Benachrichtigungsfunktion bei neuen Meldungen und Nachrichten
  • Erreichbarkeit mit eigener URL
  • Kontaktformular zur Meldung – mit Einbettungsmöglichkeit in das eigene Intranet
  • Wahrung der Vertraulichkeit bei anonymen Meldungen
  • Optional mit Ihrem Design verfügbar
  • Ideal, wenn Ihr Unternehmen die Vertrauensperson stellen und dessen Erreichbarkeit sicherstellen kann, so dass alle Anforderungen des HinSchG erfüllt sind.
119,00/ Monat*
  • Bereitstellung des MeldungsSchirm Tools, PLUS:
  • Bereitstellung der geschulten MeldungsSchirm Vertrauensperson mit persönlichen Kontaktdaten
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit der Meldestelle zu den geforderten Zeiten
  • Vollständige Wahrung der Vertraulichkeit durch die Vertrauensperson
  • Jahresbericht zu eingegangenen Meldungen
249,00/ Monat*
  • Lückenlose, revisionssichere Dokumentation
  • Einfache Bedienbarkeit mit Benachrichtigungsfunktion bei neuen Meldungen und Nachrichten
  • Erreichbarkeit mit eigener URL
  • Kontaktformular zur Meldung – mit Einbettungsmöglichkeit in das eigene Intranet
  • Wahrung der Vertraulichkeit bei anonymen Meldungen
  • Optional mit Ihrem Design verfügbar
  • Ideal, wenn Ihr Unternehmen die Vertrauensperson stellen und dessen Erreichbarkeit sicherstellen kann, so dass alle Anforderungen des HinSchG erfüllt sind.
1.285,00/ Jahr*
  • Bereitstellung des MeldungsSchirm Tools, PLUS:
  • Bereitstellung der geschulten MeldungsSchirm Vertrauensperson mit persönlichen Kontaktdaten
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit der Meldestelle zu den geforderten Zeiten
  • Vollständige Wahrung der Vertraulichkeit durch die Vertrauensperson
  • Jahresbericht zu eingegangenen Meldungen
2.689,00/ Jahr*

* alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Preise jeweils zzgl. einmaliger Einrichtungspauschale in Höhe von 399,00 EUR.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist der MeldungsSchirm?

Der MeldungsSchirm ist ein Hinweisgebersystem, das Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes unterstützt und entlastet. Der MeldungsSchirm bietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen einen vertraulichen Meldekanal. 

Der MeldungsSchirm kann in Absprache mit Ihnen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Sie entscheiden, wer (Mitarbeiter, Kunden, Kooperationspartner…) diesen Meldekanal nutzen darf. 

Über diesen Kanal haben hinweisgebende Personen (auch anonym) auf organisationsinterne Missstände (Compliance-Verstöße, Straftaten, etc.) hinzuweisen. 

MeldungSchirm bietet alle im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Kommunikationskanäle (Web-Portal, Telefon-Hotline, Email, persönlicher Kontakt). 

Der MeldungsSchirm kann sowohl als interne oder externe Meldestelle eingerichtet werden (Inhouse-Lösung oder Ombudsmann/Vertrauensperson). 

Wie müssen Meldungen bearbeitet werden?

Die Verantwortlichen im Unternehmen, welche mit den Aufgaben der Meldestelle betraut sind, müssen unabhängig sein. Sie dürfen grundsätzlich weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen. Ein Interessenskonflikt muss aber ausgeschlossen sein. Zudem besteht eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung. 

  • Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen 
  • Plausibilitätsprüfung der Meldung 
  • Im Falle der Plausibilität wird die Meldestelle weitere Nachfragen mit dem Hinweisgeber klären. 
  • Ergreifung angemessener Maßnahmen wie beispielsweise interne Untersuchung, Abschluss des Verfahrens, Einschaltung von Behörden) 
  • Spätestens nach drei Monaten muss eine Rückmeldung an den Hinweisgeber über die eingeleiteten Maßnahmen erfolgen. 

Im Rundum-Sorglos-Paket übernimmt unsere Vertrauensperson die sachverständige Bearbeitung der eingehenden Meldungen nach den oben genannten Kriterien. Sie müssen sich also bis nach der Ersteinschätzung um nichts kümmern.

Was ist eine Vertrauensperson?

Eine Vertrauensperson ist eine unparteiische Schiedsperson außerhalb des Unternehmens. 

Sie kann Hinweise auf Unregelmäßigkeiten/Verstöße unabhängig prüfen und im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung sofern erforderlich, die Einleitung weiterer organisationsinterner Untersuchungen anweisen. 

Hierbei garantiert die Verschwiegenheitspflicht den Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Person und der Vertraulichkeit des Hinweises. 

Wie läuft die Bearbeitung von Hinweisen ab?

Liegt eine Meldung eines Fehlverhaltens vor, prüft der Fallbearbeiter bzw. unsere Vertrauensperson zunächst die Meldung und fordert bei Bedarf und Vorliegen der Kontaktdaten ggf. weitere Informationen vom Meldenden ein.

Nach „positiver“ Sacheinschätzung, d.h. es liegt ein mutmaßliches Fehlverhalten des Unternehmens vor, übergibt die Vertrauensperson – wenn gewünscht anonym – die Meldung an das Unternehmen zusammen mit einem Vorschlag für weitere geeignete Maßnahmen.

Spätestens nach dem Dialog mit der Geschäftsleitung und Entscheidung über weitere Maßnahmen gibt die Vertrauensperson Rückmeldung an den Hinweisgeber.

Die DSGVO-konforme und revisionssichere Dokumentation wird jederzeit lückenlos durch das Arbeiten im MeldungsSchirm-Tool sichergestellt.

Einrichtung einer internen Meldestelle - wie geht das?

Mit der Einrichtung der internen Meldestelle ist es nicht getan – die Meldestelle und die Kommunikationskanäle müssen intern kommuniziert und den Mitarbeitenden erläutert werden, wie und warum diese genutzt werden können.

Die Einrichtung einer internen Meldestelle in einem Unternehmen sollte in der Regel durch eine Betriebsvereinbarung oder eine ähnliche Form der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern geregelt werden. Hier ist zu beachten, dass bei der Einführung eines Hinweisgebersystems Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausgelöst werden können.

Bitte unterschätzen Sie diesen Punkt nicht – und begreifen Sie die interne Meldestelle auch als Chance, von Missständen in Ihrem Unternehmen zu erfahren, so dass diese zum Wohle aller schnellstmöglich beseitigt werden können.

Daher sehen wir die Einrichtung der internen Meldestelle als kleines Projekt. Doch keine Sorge: neben der eigentlichen Bereitstellung Ihrer Meldestelle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, und helfen Ihnen mit unserem Step-by-Step-Guide bei der Einrichtung der internen Meldestelle. So ist sichergestellt, dass die Meldestelle maximal erfolgreich und – im positivsten Sinne – effektiv eingesetzt werden kann.

Jetzt interne Meldestelle anfragen
– kostenlos und unverbindlich.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Nutzen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular für die Kontaktaufnahme.

Alternativ erreichen Sie uns unter +49 (0) 791 / 20 41 864-0