* alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Preise jeweils zzgl. einmaliger Einrichtungspauschale in Höhe von 399,00 EUR.
Interne Meldestelle
nach HinSchG –
einfach gemacht mit MeldungsSchirm.
Errichtung und Betrieb einer rechtskonformen internen Meldestelle – ohne Aufwand Ihrerseits bis nach der Erstbearbeitung
– mit MeldungsSchirm.
MeldungsSchirm übernimmt für Sie die Bereitstellung einer Vertrauensperson und dokumentiert alle Meldungen und deren Historie lückenlos und revisionssicher - für maximale Transparenz.
Alle notwendigen Leistungen aus einer Hand.
Wir bieten Ihnen alle für Ihre Meldestelle notwendigen Leistungen aus einer Hand – und noch viel mehr:
- Bereitstellung aller vom HinSchG geforderten Kontaktkanäle (E-Mail, Telefon, Fax, Brief, Website)
- Bereitstellung einer Vertrauensperson als zentrale und neutrale, konfliktfreie Kontaktperson, die die Meldungen entgegennimmt und bewertet
- Lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller Aktivitäten und Nachrichten in unserem innovativen und DSGVO-konformen Tool
Lückenlose Dokumentation und kinderleichte Bedienung
Meldungen als Chance und Einladung zum Dialog.
- Unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen das HinSchG vorliegt, sind Meldungen oft ein Hinweis auf eine Unstimmigkeit innerhalb des Unternehmens
- Unsere Vertrauenspersonen arbeiten daher stets darauf hin, dass diese Unstimmigkeiten unabhängig vom Ausgang der Meldung zur Klärung kommen und der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen kann
- Hierzu verfügt unser Personal neben der fachlichen Qualifikation über Zusatzqualifikationen in der Mediation und dem Coaching, die bei Bedarf zusätzlich eingebracht werden können.
Unsere Pakete passend zu Ihren Anforderungen
Bereitstellung des MeldungsSchirm Tools
- Lückenlose, revisionssichere Dokumentation
- Einfache Bedienbarkeit mit Benachrichtigungsfunktion bei neuen Meldungen und Nachrichten
- Erreichbarkeit mit eigener URL
- Kontaktformular zur Meldung – mit Einbettungsmöglichkeit in das eigene Intranet
- Wahrung der Vertraulichkeit bei anonymen Meldungen
- Optional mit Ihrem Design verfügbar
- Ideal, wenn Ihr Unternehmen die Vertrauensperson stellen und dessen Erreichbarkeit sicherstellen kann, so dass alle Anforderungen des HinSchG erfüllt sind.
HinSchG konformes Rundum-Sorglos-Paket
- Bereitstellung des MeldungsSchirm Tools, PLUS:
- Bereitstellung der geschulten MeldungsSchirm Vertrauensperson mit persönlichen Kontaktdaten
- Sicherstellung der Erreichbarkeit der Meldestelle zu den geforderten Zeiten
- Vollständige Wahrung der Vertraulichkeit durch die Vertrauensperson
- Jahresbericht zu eingegangenen Meldungen
Bereitstellung des MeldungsSchirm Tools
- Lückenlose, revisionssichere Dokumentation
- Einfache Bedienbarkeit mit Benachrichtigungsfunktion bei neuen Meldungen und Nachrichten
- Erreichbarkeit mit eigener URL
- Kontaktformular zur Meldung – mit Einbettungsmöglichkeit in das eigene Intranet
- Wahrung der Vertraulichkeit bei anonymen Meldungen
- Optional mit Ihrem Design verfügbar
- Ideal, wenn Ihr Unternehmen die Vertrauensperson stellen und dessen Erreichbarkeit sicherstellen kann, so dass alle Anforderungen des HinSchG erfüllt sind.
HinSchG konformes Rundum-Sorglos-Paket
- Bereitstellung des MeldungsSchirm Tools, PLUS:
- Bereitstellung der geschulten MeldungsSchirm Vertrauensperson mit persönlichen Kontaktdaten
- Sicherstellung der Erreichbarkeit der Meldestelle zu den geforderten Zeiten
- Vollständige Wahrung der Vertraulichkeit durch die Vertrauensperson
- Jahresbericht zu eingegangenen Meldungen
Häufige Fragen & Antworten
Was ist der MeldungsSchirm?
Der MeldungsSchirm ist ein Hinweisgebersystem, das Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes unterstützt und entlastet. Der MeldungsSchirm bietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen einen vertraulichen Meldekanal.
Der MeldungsSchirm kann in Absprache mit Ihnen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Sie entscheiden, wer (Mitarbeiter, Kunden, Kooperationspartner…) diesen Meldekanal nutzen darf.
Über diesen Kanal haben hinweisgebende Personen (auch anonym) auf organisationsinterne Missstände (Compliance-Verstöße, Straftaten, etc.) hinzuweisen.
MeldungSchirm bietet alle im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Kommunikationskanäle (Web-Portal, Telefon-Hotline, Email, persönlicher Kontakt).
Der MeldungsSchirm kann sowohl als interne oder externe Meldestelle eingerichtet werden (Inhouse-Lösung oder Ombudsmann/Vertrauensperson).
Wie müssen Meldungen bearbeitet werden?
Die Verantwortlichen im Unternehmen, welche mit den Aufgaben der Meldestelle betraut sind, müssen unabhängig sein. Sie dürfen grundsätzlich weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen. Ein Interessenskonflikt muss aber ausgeschlossen sein. Zudem besteht eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung.
- Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen
- Plausibilitätsprüfung der Meldung
- Im Falle der Plausibilität wird die Meldestelle weitere Nachfragen mit dem Hinweisgeber klären.
- Ergreifung angemessener Maßnahmen wie beispielsweise interne Untersuchung, Abschluss des Verfahrens, Einschaltung von Behörden)
- Spätestens nach drei Monaten muss eine Rückmeldung an den Hinweisgeber über die eingeleiteten Maßnahmen erfolgen.
Im Rundum-Sorglos-Paket übernimmt unsere Vertrauensperson die sachverständige Bearbeitung der eingehenden Meldungen nach den oben genannten Kriterien. Sie müssen sich also bis nach der Ersteinschätzung um nichts kümmern.
Was ist eine Vertrauensperson?
Eine Vertrauensperson ist eine unparteiische Schiedsperson außerhalb des Unternehmens.
Sie kann Hinweise auf Unregelmäßigkeiten/Verstöße unabhängig prüfen und im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung sofern erforderlich, die Einleitung weiterer organisationsinterner Untersuchungen anweisen.
Hierbei garantiert die Verschwiegenheitspflicht den Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Person und der Vertraulichkeit des Hinweises.
Wie läuft die Bearbeitung von Hinweisen ab?
Liegt eine Meldung eines Fehlverhaltens vor, prüft der Fallbearbeiter bzw. unsere Vertrauensperson zunächst die Meldung und fordert bei Bedarf und Vorliegen der Kontaktdaten ggf. weitere Informationen vom Meldenden ein.
Nach „positiver“ Sacheinschätzung, d.h. es liegt ein mutmaßliches Fehlverhalten des Unternehmens vor, übergibt die Vertrauensperson – wenn gewünscht anonym – die Meldung an das Unternehmen zusammen mit einem Vorschlag für weitere geeignete Maßnahmen.
Spätestens nach dem Dialog mit der Geschäftsleitung und Entscheidung über weitere Maßnahmen gibt die Vertrauensperson Rückmeldung an den Hinweisgeber.
Die DSGVO-konforme und revisionssichere Dokumentation wird jederzeit lückenlos durch das Arbeiten im MeldungsSchirm-Tool sichergestellt.
Jetzt Kontakt aufnehmen
– kostenlos und unverbindlich.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Nutzen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular für die Kontaktaufnahme.
Alternativ erreichen Sie uns unter +49 (0) 791 / 20 41 864-0