Die Auslagerung der internen Meldestelle an eine Ombudsstelle (z.B. an MeldungsSchirm) hat für Unternehmen den zentralen Vorteil, dass eine vertrauliche Behandlung von Hinweisen jederzeit gewährleistet ist. Ein externer Dienstleister steht zu keinem Zeitpunkt in einem Interessenskonflikt mit Kolleginnen oder Kollegen oder den Führungskräften im Unternehmen.
Insbesondere wenn Unternehmen über keine Rechtsabteilung verfügen, fehlt es regelmäßig an der hausinternen Kompetenz zum rechtssicheren Betrieb einer internen Meldestelle.
Zudem stärkt die Einrichtung einer ausgelagerten internen Meldestelle das Vertrauen von Mitarbeitern an die Geheimhaltung und den Schutz vor Repressalien (insb. vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen) durch das Unternehmen. Da Mitarbeiter die Wahl haben, ob sie sich (direkt) an die staatlichen Meldestellen oder die interne unternehmensinterne Meldestelle wenden, ist es von besonderem Unternehmensinteresse eine gut funktionierende interne Meldestelle vorzuhalten.
Kosteneffizienz
Die Gesetzesbegründung zum HinSchG geht von Implementierungskosten von mindestens 12.500 Euro bei einer Unternehmensgröße von 50 bis 249 Mitarbeitern aus. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern rechnet der Gesetzgeber mit ca. 15.000 Euro pro Meldestelle. Als jährlichen Kosten für den Betrieb der Meldestelle rechnet der der Gesetzgeber als Mittelwert mit 5.772 Euro pro Jahr.[1]
Die Kosten entstehen zunächst durch die rechtssichere und gesetzeskonforme Ausgestaltung der internen Meldestelle sowie im Verlauf insbesondere durch den Abruf (mehrmals täglich ist abzurufen) und die Bearbeitung von Hinweisen. Es entsteht dadurch ein erheblicher personeller und finanzieller Aufwand.
Die vom Gesetzgeber geschätzten Kosten sind aus unserer Sicht für mittelständische Unternehmen vollkommen unangemessen und wir bieten daher eine professionelle, rechtssichere und kosteneffiziente IT-Lösung an. Mit dem digitalen MeldungsSchirm-Tool liefern wir das Rundum-Sorglos-Paket, sodass Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Wenn Sie mehr über das MeldungsSchirm-Tool erfahren wollen, dann kontaktieren Sie uns gerne unter den angegebenen Kontaktdaten. Wir haben Ihre Lösung für die rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
[1] BT-Drs. 20/3442, S. 106